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Monatelang liefen Bordellbetreiber und Prostituierte in Baden-Württemberg Sturm gegen das coronabedingte Verbot von sexuellen Dienstleistungen. Nach einer Gerichtsentscheidung wurde nun die Aufhebung des Prostitutionsverbotes in der Coronaverordnung verkündet. Video herunterladen 5,8 MB MP4. Während vieles gelockert wurde, läuft im ältesten Gewerbe der Welt offiziell seit fast sieben Monaten nichts mehr.
Seit Montag dürfen Freier und Prostituierte wieder offiziell intim werden. Aber wie? Die grün-schwarze Landesregierung war gezwungen, die Entscheidung des Gerichts umzusetzen und hat dafür nun die Coronaverordnung zum vierten Mal geändert. Sie soll am Sonntag veröffentlicht werden, damit sie am Montag in Kraft treten kann.
Die wichtigsten Punkte daraus: Prostitution ist erlaubt. Ferner ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht und der Kunde muss seine Daten wie beispielsweise bei einem Friseur hinterlassen. Die Bordelle müssen laut einer Sprecherin des Sozialministeriums in Stuttgart schlüssige Konzepte vorlegen, wie sie das umsetzen wollen. Und: Die Coronaverordnung sei nur bindend für Kommunen, die nicht per Allgemeinverfügung ein komplettes Prostitutionsverbot ausgesprochen hätten. Ist damit die Gefahr gebannt, dass sich die Sexstätten als Superspreader-Orte für das Coronavirus erweisen?
Ja, sagt John Heer. Er betreibt in Stuttgart zwei Laufhäuser und eine Tabledance-Bar, die vor drei Monaten wieder öffnen durfte. Juli hätten zahlreiche Sexstätten in Deutschland wieder den Betrieb aufgenommen. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem von dort aus das Coronavirus eine Infektionskette ausgelöst habe.
Er will erstmal prüfen, ob sich eine Wiedereröffnung seiner beiden Laufhäuser unter den vom Land vorgegebenen Regeln rentiert. In Stuttgart beispielsweise war laut Stadt-Sprecher Sven Matis vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs überrascht. Noch vor zwei Wochen habe das Gericht die Linie des Landes bestätigt. Das hohe Gut der Berufsfreiheit sei wichtig, zugleich sei der Infektionsschutz für die Stadt in diesen Tagen zentral.